Als Unfall Spezialist bieten wir unseren Kunden ab sofort ein speziell auf Unfallschaden-Behebung ausgerichtetes Leistungspaket. Der Service reicht von einer schnellen Hilfe vor Ort - inklusive Abschleppdienst und Unfall-Ersatzwagen – über eine fachgerechte Reparatur erstellen von Kostenvoranschlägen bis hin zur Unterstützung beim Abwickeln von Versicherungsformalitäten.
Was zeichnet den Unfall Spezialisten aus? Es ist viel Know-how gefragt. Er leistet alles von der Kleinreparatur bis zu schweren Unfallschäden inklusive der Lackierung.
Für die Reparatur nach strengen Herstellervorgaben wendet der HYUNDAI Betrieb modernste Verfahren für Karosserie- und Lacktechnik an. Darüber hinaus setzt der Betrieb ausschließlich Original Teile ein, die dem Kunden Funktionalität, Sicherheit und gleichfalls die Herstellergarantie sichern. Natürlich bleibt so auch die Optik in ihrer ursprünglichen Qualität erhalten. Eine hohe Reparaturqualität ist immer auch eine Garantie für die Werterhaltung des Fahrzeugs, und sichert zugleich die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen.
Hier kann der Kunde sicher sein, dass der Betrieb über ein geschultes Fachpersonal und über die erforderliche High-Tech-Werkstatt für Karosserie und Lack verfügt. Dazu gehört selbstverständlich auch das Know-how über alternative Reparaturverfahren, die alles beinhalten, was für die Reparatur von Kleinschäden notwendig ist. Vorteil: Mit diesen Verfahren kann man Schäden heute wesentlich preisgünstiger beheben.
Im Falle eines Unfalls, fragt man besser jemanden, der sich damit auskennt. Das Autohaus HYUNDAI-VOGL ist der kompetente Ansprechpartner in Sachen Unfallinstandsetzung.
Mit anderen Worten:
Wer den Schaden hat, geht besser gleich zu HYUNDAI-VOGL!
Unser Leistungsprofil:
In Deutschland "knallt" es statistisch gesehen jede Minute 4,5 mal. In der ersten Hektik nach einem Unfall kann man einiges falsch machen, was einem Unfallgeschädigtem, vorallem im Nachhinein negativ ausgelegt werden kann.
Damit Sie nach der ersten Schrecksekunde Ruhe bewahren und wissen, was zu tun ist, sind diese Informationen für Sie zusammengestellt worden.
1. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl dies vielfach versucht wird. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.
2. Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und vorraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu übernehmen. Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (nicht höher als ca. 500,-€ bis 750,-€), reicht in der Regel als Schadensnachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus. Bei Bagatellschäden werden Kosten für ein Gutachten in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.
3. Mietwagen und Nutzungsausfall
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringen Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. Meist bieten Ihnen die Meisterbetriebe der Kfz-Innung auch einen Mietwagen zu markgerechten Preisen an. Überhöhte Preise werden nicht immer vollständig von den Versicherungen übernommen.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
4. Im Falle eines Totalschadens
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug gleichwohl in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn die vorraussichtlichen Reparaturkosten gem. Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 30% übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert veräußern (z. B. an Ihre Fachwerkstatt), den Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat.
Zur Sicherheit empfiehlt sich dazu ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot zumutbar ist.
5. Recht auf Ihren Anwalt
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadensoptionen berücksichtigt werden.
6. Kurz & direkt
Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung sollten Sie die von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltene Formulare "Reparaturkosten-Übernahmebestätigung" und/oder "Sicherungsabtretung" verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärung in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.
...auch bei selbstverschuldetem Unfall
Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte, die zum Teil erheblich von Ihren oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadenfall abweichen können, aus Ihrem Versicherungsvertrag. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten. Setzen sich sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt, dass Sie das Recht haben, die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen.