Sind Sie im Gesundheits- und Sozialwesen tätig?
Durch das Förderprogramm "Sozial & Mobil" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erhalten Sie Ihr neues Fuhrparkfahrzeug zu besonders günstigen Konditionen.
Profitieren Sie von:
Wir beraten Sie gerne!
Seit seiner Markteinführung begeistert unser Trendsetter KONA Elektro mit der Erfolgsformel: Schnell laden, weit kommen und stylish unterwegs sein.
Angebotsbeispiel: HYUNDAI KONA-E 100kW
Stromverbrauch in kWh/100km: --,- (NEFZ); 14,3 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 305; Spitzenleistung: 100 kW (136 PS)
38.000,00 EUR
4.000,00 EUR
10.000,00 EUR
24.000,00 EUR
Zusätzlich für den Umweltbonus1 förderberechtigt.
Finanzierung möglich - fragen Sie uns!
Angebot gilt nur für Finanzierung und Barkauf. Angebot zzgl. Frachtkosten in Höhe von 895,00 EUR. Abb. zeigt Sonderausstattung. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Aktionsfahrzeuge auf Wunsch auch bestellbar. Nur solange der Vorrat reicht.
1 Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Das innovative Design und die erstaunliche Auswahl an intelligenter Technologie bringen Sie weiter, als Sie es sich je vorstellen konnten.
Angebotsbeispiel: HYUNDAI IONIQ 5 58 kWh
Stromverbrauch in kWh/100km: --,- (NEFZ); 16,7 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 384; Spitzenleistung: 125 kW (170 PS)
43.900,00 EUR
3.500,00 EUR
10.000,00 EUR
30.400,00 EUR
Zusätzlich für den Umweltbonus1 förderberechtigt.
Finanzierung möglich - fragen Sie uns!
Angebot gilt nur für Finanzierung und Barkauf. Angebot zzgl. Frachtkosten in Höhe von 895,00 EUR. Abb. zeigt Sonderausstattung. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Aktionsfahrzeuge auf Wunsch auch bestellbar. Nur solange der Vorrat reicht.
1 Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Sein stromlinienförmiges Design und sein kokonartiges Interieur schaffen eine exklusive Raumerfahrung, die das Unterwegssein im Auto völlig neu definiert.
Angebotsbeispiel: HYUNDAI IONIQ 6 53kWh 111kW
Stromverbrauch in kWh/100km: --,- (NEFZ); 13,9 (WLTP); Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 429; Spitzenleistung: 111 kW (151 PS)
43.900,00 EUR
3.500,00 EUR
10.000,00 EUR
30.400,00 EUR
Zusätzlich für den Umweltbonus1 förderberechtigt.
Finanzierung möglich - fragen Sie uns!
Angebot gilt nur für Finanzierung und Barkauf. Angebot zzgl. Frachtkosten in Höhe von 895,00 EUR. Abb. zeigt Sonderausstattung. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Aktionsfahrzeuge auf Wunsch auch bestellbar. Nur solange der Vorrat reicht.
1 Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
WICHTIG FÜR GEWERBETREIBENDE:
Ab dem 01.09.2023 können nur noch Privatpersonen Förderanträge stellen. Die Lieferung / Zulassung vieler vollelektrischer Modelle bis Ende August ist jetzt noch möglich.
Mit dem aktuell in Deutschland angebotenen und im Zuge der "Innovationsprämie" noch erhöhten Umweltbonus3 erhalten Sie beim Erwerb eines vollelektrischen Fahrzeugs bis zu 4.500 Euro. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung gemäß der Förder- richtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragsteller.
1 Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl.
„Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von
über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.
Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur
Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de
Seit seiner Markteinführung begeistert unser Trendsetter KONA Elektro mit der Erfolgsformel: Schnell laden, weit kommen und stylish unterwegs sein.
Angebotsbeispiel: HYUNDAI KONA-E 100kW
Stromverbrauch in kWh/100km: --,- (NEFZ); 14,3 (WLTP); Elek- trische Reichweite (WLTP) in km: 305; Spitzenleistung: 100 kW (136 PS)
27.136,00 EUR
4.500,00 EUR
60 Monate
17.400,00 EUR
6,75 %
6,55 %
5.000
215,00 EUR
4.500 EUR Förderung3 - Sofort verfügbar1
Zzgl. Fracht in Höhe von 990,00 EUR. Abb. zeigt Sonderausstattung. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
1 Anteiliger Leasingzuschuss für das „Sozial & Mobil“ Flottentauschprogramm ist bereits in Leasingrate eingereichnet. Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können
förderfähige Einrichtungen und Unternehmen unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online stellen. Bitte beachten Sie, dass alle Beschaffungen sowie
die Zulassung des beschafften Fahrzeuges bis zum 30.09.2024 erfolgt sein müssen.
2 Aktionsfahrzeuge auf Wunsch auch bestellbar. Nur solange der Vorrat reicht.
3 Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei
einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal
65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Das innovative Design und die erstaunliche Auswahl an intelligenter Technologie bringen Sie weiter, als Sie es sich je vorstellen konnten.
Angebotsbeispiel: HYUNDAI IONIQ 5 58 kWh
Stromverbrauch in kWh/100km: --,- (NEFZ); 16,7 (WLTP); Elek- trische Reichweite (WLTP) in km: 384; Spitzenleistung: 125 kW (170 PS)
33.380,00 EUR
4.500,00 EUR
60 Monate
20.280,00 EUR
6,75 %
6,55 %
5.000
263,00 EUR
4.500 EUR Förderung3 - Sofort verfügbar1
Zzgl. Fracht in Höhe von 990,00 EUR. Abb. zeigt Sonderausstattung. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
1 Anteiliger Leasingzuschuss für das „Sozial & Mobil“ Flottentauschprogramm ist bereits in Leasingrate eingereichnet. Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können
förderfähige Einrichtungen und Unternehmen unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online stellen. Bitte beachten Sie, dass alle Beschaffungen sowie
die Zulassung des beschafften Fahrzeuges bis zum 30.09.2024 erfolgt sein müssen.
2 Aktionsfahrzeuge auf Wunsch auch bestellbar. Nur solange der Vorrat reicht.
3 Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei
einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal
65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Sein stromlinienförmiges Design und sein kokonartiges Interieur schaffen eine exklusive Raumerfahrung, die das Unterwegssein im Auto völlig neu definiert.
Angebotsbeispiel: HYUNDAI IONIQ 6 53kWh 111kW
Stromverbrauch in kWh/100km: --,- (NEFZ); 13,9 (WLTP); Elekt- rische Reichweite (WLTP) in km: 429; Spitzenleistung: 111 kW (151 PS)
32.245,00 EUR
4.500,00 EUR
60 Monate
18.720,00 EUR
6,75 %
6,55 %
5.000
237,00 EUR
4.500 EUR Förderung3 - Sofort verfügbar1
Zzgl. Fracht in Höhe von 990,00 EUR. Abb. zeigt Sonderausstattung. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
1 Anteiliger Leasingzuschuss für das „Sozial & Mobil“ Flottentauschprogramm ist bereits in Leasingrate eingereichnet. Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können
förderfähige Einrichtungen und Unternehmen unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online stellen. Bitte beachten Sie, dass alle Beschaffungen sowie
die Zulassung des beschafften Fahrzeuges bis zum 30.09.2024 erfolgt sein müssen.
2 Aktionsfahrzeuge auf Wunsch auch bestellbar. Nur solange der Vorrat reicht.
3 Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeugs (FCEV) ab 01.01.2023 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei
einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR und 3.000 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal
65.000 EUR. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 nur mehr Privatpersonen Förderanträge stellen können.
Der Erhalt der Förderung und unseres Aktionsnachlasses sind unabhängig vom Ablauf des Umweltbonus für Gewerbekunden im August 2023.
Sozial & Mobil: Antragsstellung bis 30.06.2023, späteste Fahrzeugübergabe bis 30.09.2024.